BeitragsordnungDie Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden ist beitragspflichtig.1. Definition1.1. Einnahmen sind:
1.2. Beitragsgruppen sind:
2. Mitgliedsbeitrag2.1. Mitgliedsbeiträge werden erhoben für:
2.2. KassierungDen Mitgliedern wird die Gelegenheit gegeben, ihre Beitragsmarken an 3 Terminen abzuholen. Voraussetzung dafür ist die vorherige Überweisung der festgelegten Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Werden diese Termine nicht wahrgenommen, wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben. Diese fließt der Vereinskasse zu.3. RechteAus den Beiträgen ergeben sich folgende Rechte:3.1. Beitrag für allgemeine Gewässer:Erlaubnis zum kostenfreien Angeln in allen allgemeinen Gewässern lt. Gewässerverzeichnis des AVE.3.2. Beitrag für allgemeine Gewässer und zusätzlich für Forellengewässer:Erlaubnis zum kostenfreien Angeln in allen allgemeinen Gewässern aber auch Erlaubnis für Forellengewässer lt. Gewässerverzeichnis des AVE.3.3. Beitrag ausschließlich für Forellengewässer:Erlaubnis zum kostenfreien Angeln ausschließlich in allen Forellengewässern lt. Gewässerverzeichnis des AVE.4. Hauptverwendungszweck der BeiträgeDie Beiträge werden vor allem für folgende Finanzierungen eingesetzt:
5. AufnahmegebührenDie Höhe der Aufnahmegebühren beträgt für Erwachsene 40,00 € und für Kinder und Jugendliche 0,00 €.6. Entgelt für nicht geleistete ArbeitsstundenDie Höhe des Entgeltes für in einem Jahr nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt 30,00 €, ausgenommen Rentner und Behinderte.7. Verlust der MitgliedskarteBei Verlust der Mitgliedskarte ist der Vorsitzende bzw. Schatzmeister berechtigt, ein kostenloses Duplikat mit dementsprechenden Beitragsmarken auszustellen. Es ist ein Revisionsbeleg anzufertigen, der den Grund des Verlustes (Polizeibericht) und die Unterschrift des Vorsitzenden beinhaltet. Dieser Bericht ist bei der Markenrückgabe mit abzurechnen.Diese Beitragsordnung wurde am 12.01.2002 durch die Mitgliederversammlung des AV Weiß/Grün 49, Dresden-Neustadt e.V. beschlossen. Die Ordnung vom 15.01.2000 wird damit ungültig.
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